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Seilbahnrecht

Sie sind Inhaber eines Seilbahnunternehmens oder in der Seilbahnwirtschaft tätig und planen die Erweiterung und Neuerschließung von Skipisten durch den Ausbau von Seilbahnanlagen? Sie sind an der Errichtung und dem Betrieb einer öffentlichen Seilbahn interessiert oder sind im Begriff eine bestehende Seilbahnanlage zu erneuern oder eine Ersatzinvestition zu tätigen?

 

Wir begleiten Sie gerne von der Projektkonzeption weg und bieten Ihnen auf Grund unserer weitreichenden Erfahrung kompetente und zuverlässige Beratung in allen rechtlichen Angelegenheiten, die für die gesamte Seilbahnwirtschaft von Bedeutung sind.

 

Wir dürfen dabei auf unsere breite Erfahrung in seilbahn-, insbesondere aber auch umweltrechtlichen Belangen (vgl insbesondere auch Umweltverträglichkeitsprüfung – UVP) ebenso verweisen, wie auf die Fachkompetenz in allen begleitenden zivilrechtlichen Bereichen, wie zB Vertragsgestaltung und –verhandlung mit Liegenschaftseigentümern, bis hin zu vergabe- und beihilfenrechtlichen Fragestellungen. Selbstverständlich begleiten wir Sie damit auch durch komplexe Finanzierungsfragen und gestalten maßgeschneiderte Konzepte für Ihre Investitionstätigkeit.

 

Die Praxis der letzten Jahre weist nun aus, dass die anwaltliche Begleitung von Seilbahnprojekten bereits möglich früh beginnen sollte, um eine optimale Abstimmung von Technik und Recht zu gewährleisten, das Projektrisiko zu vermindern und gleichzeitig die Realisierungschancen zu erhöhen. Im Sinne einer seriösen Beratungspolitik werden wir Ihnen auch mitteilen, wenn wir ein Projekt nicht für machbar oder hoch riskant halten.

 

Unsere breite Aufstellung in allen relevanten Rechtsbereichen bietet somit eine integrale Beratungsstruktur, die Ihnen die Abwicklung und Konzeption Ihrer Projekte als „One-Stop-Shop“ ermöglicht.

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