14. Rechtsmittelverfahren bis zu den Höchstgerichten VwGH und VfGH

Viele Rechtsfragen in Verwaltungsrechtsmaterien lassen sich nur durch höchstgerichtliche (VwGH, VfGH) Beschwerden rechtlich endgültig lösen. Die formalen und inhaltlichen Anforderungen der Höchstgerichte sind dabei ausgesprochen streng und erfordern genaue Arbeit ebenso wie umfängliche Kenntnisse der bearbeiteten Materiengesetze und des Verfahrensrechts.

 

Die Altenweisl Wallnöfer Watschinger Zimmermann Rechtsanwälte GmbH verfügt inbesondere im öffentliche-rechtlichen Bereich über umfangreiche praktische und wissenschaftliche Erfahrungen und ist daher für höchstgerichtliche Beschwerden geradezu prädestiniert.

 

Wir würden uns daher freuen, wenn Sie uns das Vertrauen schenken würden und wir Sie in derartigen Verfahren best möglich betreuen dürften.