Energieeffizienzrecht

Die Steigerung der Energieeffizienz ist sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene eine zentrale Schlüsselfunktion, um die Energieversorgung langfristig zu gewährleisten und zu stärken. Diesbezüglich hat die EU eine komplexe und umfassende Regelungssystematik mit einer Vielzahl verschiedener Instrumente geschaffen.

 

Mit dem neuen Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG) wurde nunmehr die europäische Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EG umgesetzt. Dieses sieht ebenfalls ein weitreichendes Verpflichtungssystem für Energielieferanten und energieverbrauchende Unternehmen vor.

 

Das Energieeffizienzrecht ist eine neue und komplexe Spezialmaterie, die innerhalb unserer Kanzlei abgedeckt und mit besonderem Interesse betrieben wird. Bereits im Rahmen der Konzeption der Stellungnahme des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages durch unseren Partner Dr. Eduard Wallnöfer zum Bundes-Energieeffizienzgesetz haben wir dazu eine umfassende Analyse der Inhalte der gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt.

 

Wir bieten auf dieser Grundlage und im Rahmen eines parallel bestehenden Netzwerkes mit Fachexperten zur integralen Bearbeitung dieser Querschnittsmaterie aus rechtlicher und technischer Sicht sowohl für KMU’s und Großunternehmen als auch für Energielieferanten, umfassende, kompetente und zuverlässige Beratung mit dem Grundsatz an, dass „jene Energie die umweltfreundlichste ist, die nicht verbraucht wird“.