„Vornehmste Berufspflicht des Rechtsanwaltes ist die Treue zu seinem Klienten. Interessen des Rechtsanwaltes, die Interessen Dritter und Rücksichten auf Kollegen haben im Widerstreit zurückzutreten.“ (§ 6 Richtlinie für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes)
Die Interessen der Mandantschaft stehen an oberster Stelle. Darüber steht nur das Gesetz. Nach diesem Grundsatz orientiert sich meine gesamte juristische Tätigkeit. Durch optimale Auslegung der rechtlichen Rahmenbedingungen versuche ich bestmögliche Lösungen in Ihrem Sinne zu erarbeiten und umzusetzen.
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Mag. Mathias Baumgartner
Rechtsanwaltsanwärter
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Altenweisl Wallnöfer Watschinger Zimmermann Rechtsanwälte GmbH
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