In seinem neuesten Artikel stellt unser Partner RA MMag. Dr. Eduard Wallnöfer die Auswirkungen der Wasserrahmenrichtlinie auf Inhaber von Wasserbenutzungsrechten dar.
Besonderer Fokus wird dabei auf die Bedeutung des Verschlechterungsverbotes für künftige Wasserkraftprojekte gelegt, welche gerade in jüngster Zeit vielfach für Diskussionen geführt hat.
Beiliegender Artikel soll sowohl für bestehende Anlagenbetreiber als auch Projektwerber im Bereich des Wasserrechtes nützliche Informationen über den Stand der rechtlichen Umsetzung der WRRL sowie deren Einfluss auf bestehende und künftige Projekte bieten und stellt daher einen interessanten Einstieg in dieses komplexe Thema dar.
Altenweisl Wallnöfer Watschinger Zimmermann Rechtsanwälte GmbH
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