Was sich 2015 rechtlich geändert hat und ändern wird

26-01-2015

Mit 01.01.2015 sind bereits einige Reformgesetze in Kraft getreten, im Verlauf des Jahres sind weitere Reformen geplant. Hier finden Sie ein paar Beispiele.


Mit 01.01.2015 ist zunächst die Strafprozess-Reform in Kraft getreten, die unter anderem das sogenannte, Mandatsverfahren, eine Art Schnellverfahren für weniger schwere Fälle, wieder einführt (zu den Details siehe den Beitrag Strafe ohne Verhandlung).

 

Ebenso mit Anfang des Jahres trat die Reform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) in Kraft. Das GesbR-Recht wurde dabei umfassend novelliert, die Begrifflichkeiten an andere Gesellschaftsformen angepasst und auch höchstgerichtliche Rechtsprechung (wie etwa die solidarische Haftung der Gesellschafter, die der OGH entgegen dem bisherigen Gesetzeswortlaut stets judiziert hat) endlich auch gesetzlich umgesetzt. Bereits bestehende GesbR können sich bis 30.06.2016 entscheiden, ob sie in das neue Regime wechseln oder im alten Regime bleiben wollen. Spätestens mit 01.01.2022 gilt jedoch für alle GesbR die neue Rechtslage, wobei ohnehin vertragliche Regelungen zumeist vorgehen. Es empfiehlt sich jedenfalls für bestehende GesbR die vertragliche Situation zu prüfen.

 

Seit 01.01.2015 ist auch die Regelung in Kraft, wonach nun auch Personen, die als Partei vor einem ordentlichen Gericht wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt zu sein behaupten, aus Anlass eines gegen diese Entscheidung erhobenen Rechtsmittels eine Verfassungsgerichtshofbeschwerde erheben können.

 

Im Jahr 2015 sind auch größere Neuerungen im Vergaberecht geplant, über die wir noch gesondert berichten werden, wenn die Details feststehen.

 

In allen rechtlichen Angelegenheiten ist die Kanzlei AWZ Rechtsanwälte GmbH Ihr kompetenter Ansprechpartner. Unsere Spezialisten stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.








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