Die Umsetzung der großen Novelle in der Verwaltungsgerichtsbarkeit schreitet fort - wir halten Sie auf dem Laufenden!
Mit 1. 1. 2014 tritt die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, BGBl I 2012/51, in Kraft.
Hinkünftig werden Berufungen/Beschwerden/Revisionen nicht mehr an an den LH, UVS, Umweltsenat, uvam, sondern an Landes- oder Bundesverwaltungsgerichte und nachfolgend allenfalls weiterhin an den VfGH oder VwGH zu richten sein - "kein Stein bleibt auf dem anderen".
Dafür müssen ua auch zahlreiche Materiengesetze hinsichtlich deren Rechtsmittelregelungen an den neuen Instanzenzug angepasst werden.
In allen Fragen des öffentlichen Rechts ist die Kanzlei AWZ Rechtsanwälte GmbH Ihr kompetenter Ansprechpartner. Unsere Spezialisten stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
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