Reicht die Abrufbarkeit von AGB im Internet?

26-04-2013

Neue höchstgerichtliche Judikatur zur gültigen Vereinbarung von AGB.


AGB gelten nicht automatisch, sondern müssen in das Vertragsverhältnis einbezogen werden. Dies geschieht, wenn in der getroffenen Vereinbarung (nicht erst in der Rechnung!) ausdrücklich darauf Bezug genommen wird und der Vertragspartner vor Vertragsabschluss die Möglichkeit hatte, vom Inhalt dieser Bedingungen Kenntnis zu nehmen.


Diese Möglichkeit ist nach jüngster OGH-Rechtsprechung (6 Ob 167/12w) zumindest unter Unternehmern schon dann gegeben, wenn die AGB auf der Website oder mittels Google-Suche abrufbar sind.


In allen Vertragsrechtsangelegenheiten und für die Erstellung von AGB sowie deren richtige Anwendung ist die Kanzlei AWZ Rechtsanwälte GmbH Ihr kompetenter Ansprechpartner. Unsere Spezialisten stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.








« Back
 
 

Contact

Altenweisl Wallnöfer Watschinger Zimmermann Rechtsanwälte GmbH

Fallmerayerstrasse 8, Top-Floor
6020 Innsbruck
Austria
Tel +43 (0)512 56 60 00
Mail kanzlei))This is for spamprotection, please remove!((@))This is for spamprotection, please remove!((ra-awz.at

 
 
 
Mobile Version   ·   Imprint   ·   Datenschutz   ·   Approach   ·   Sitemap