Scheidung und psychologische Beratung

21-05-2015

Psychologische Beratung der Kindeseltern ist Voraussetzung für eine einvernehmliche Scheidung. AWZ bietet rechtliche und psychologische Beratung.


Für minderjährige Kinder stellt die Scheidung der Eltern eine besondere Belastung dar. Aufgrund einer Gesetzesänderung müssen daher die Eltern minderjähriger Kinder eine psychologischen Beratung in Anspruch nehmen, wenn sie sich einvernehmlich scheiden lassen wollen. Dass sie das gemacht haben, muss dem Gericht durch Vorlage einer Bestätigung nachgewiesen werden.

 

PuR (Psychologie und Recht) wurde von Rechtsanwalt Dr. Markus Altenweisl und der Psychologin Mag. Romana Altenweisl bereits 2003 gegründet. AWZ bietet daher neben rechtlicher auch eine psychologische Beratung an, um die Eheleute während einer Ehescheidung bestmöglich beraten und betreuen zu können. Der zwingend erforderliche Nachweis einer Beratung der Kindeseltern hinsichtlich der Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder im Zuge der einvernehmlichen Ehescheidung wird ebenfalls von PuR ausgestellt.

 

In allen Angelegenheiten des Ehe- und Familienrechts ist die Kanzlei AWZ Ihr kompetenter Ansprechpartner, darüber hinaus wird auch begleitende psychologische Betreuung angeboten. Unsere Spezialisten stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.








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