Bei baupolizeilichen Aufträgen ist jeder einzelne Wohnungseigentümer haftbar

09-07-2014

Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind baupolizeiliche Aufträge grundsätzlich an alle Miteigentümer eines Hauses zu richten. Dies gilt nach neuester Rechtsprechung auch bei Vorliegen von Wohnungseigentum.


Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat nunmehr entschieden, dass auch bei einer Wohnungseigentumsgemeinschaft nach dem WEG jeder Miteigentümer dafür zu sorgen hat, dass die Baulichkeiten der Baubewilligung entsprechen und hat diesbezüglich eine Solidarhaftung angenommen.

 

Im Einzelfall bedeutet dies grundsätzlich, dass die Baubehörde bei Feststellung von Mängeln bzw eines Zustandes, der von der ursprünglichen Baubewilligung abweicht, einen baupolizeilichen Auftrag zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes erteilen kann. Praxisrelevant ist in diesem Zusammenhang insbesondere die Nichteinhaltung von in der Baubewilligung vorgeschriebenen Auflagen. Dieser Auftrag zur Beseitigung von Mängeln wird also an alle Miteigentümer des Gebäudes erteilt. Dass dem Wohnungseigentümer nach dem WEG nur ein ausschließliches Nutzungsrecht an Teilen der Liegenschaft eingeräumt ist, ändert nichts an dieser Solidarhaftung bei Baumängeln an einem im gemeinsamen Eigentum befindlichen Gebäude. Dies vor allem deshalb, weil diese Solidarverpflichtung auf das Eigentum und nicht auf ausschließliche Nutzungsrechte an Teilen des Gebäudes abstellt.

 

Zusammenfassend liegt also auch im Falle von Miteigentum nach dem WEG eine Miteigentumsgemeinschaft mit den vorbeschriebenen baurechtlichen Solidarverpflichtungen vor, weshalb alle Miteigentümer dafür Sorge tragen müssen, dass baupolizeilichen Aufträgen entsprochen wird.

 

Insofern ist auch Vorsicht dabei geboten, wenn von einem Miteigentümer einer Wohnungseigentumsgemeinschaft nach dem WEG eine Mängelbehebung bei der Baubehörde angeregt wird, da ihn die folgende Verpflichtung zur Behebung selbst treffen kann. In diesem Fall besteht jedoch bei Bedarf die Möglichkeit einer Beseitigungsklage gegen andere Miteigentümer.

 

In allen Angelegenheiten des Baurechts sowie des Wohnungseigentums- und Immobilienrechts ist die Kanzlei AWZ Rechtsanwälte GmbH Ihr kompetenter Ansprechpartner. Unsere Spezialisten stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.








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