Wann verjährt ein Anlegerschaden?

12.09.2013

In einem neuen Urteil hat der OGH ausgesprochen, dass die Verjährung zu laufen beginnt, sobald der Anleger erkennt, dass sein Investment die Gefahr eines Kapitalverlusts in sich birgt.


Sobald der Anleger diesen sogenannten „Primärschaden“ erkannt hat, ist es für den Beginn der Verjährungsfrist unerheblich, ob dem Anleger „Ausstiegsmöglichkeiten“ oder andere Wege der Schadensminderung aufgezeigt werden oder nicht.

 

Im Ausgangsfall hatte die auf dem Finanzmarkt völlig unerfahrene Anlegerin im Jahr 2001 eine soganennte Sicherheits-Kompakt-Pension“ abgeschlossen. Das Konzept dieser Pension bestand laut Aussagen der Maklerin aus vier „optimal aufeinander abgestimmten und intelligent miteinander verknüpften“ Einzelverträgen, und zwar einer privaten Pensionsversicherung, einem Bankkredit, einem Tilgungsinstrument und einer Risikoversicherung.

 

Im Jahr 2005 wurde der Klägerin erstmals mitgeteilt, dass sich aufgrund negativer Kursentwicklungen beim Tilgungsträger eine Unterdeckung ergebe und zusätzliche Finanzmittel notwendig seien. Sie bekam damit also Kenntnis davon, dass ihre Veranlagung risikobehaftet ist.

 

Im Jahr 2010 brachte die Anlegerin eine Feststellungsklage gegen die Maklerin ein, die der OGH nun wegen Verjährung abwies.

 

Der OGH wörtlich:

Geht man davon aus, dass eine risikolose Veranlagung gewünscht wurde, so tritt der Schaden in dem Moment ein, in dem sich herausstellt, dass die erworbenen Papiere tatsächlich risikobehaftet sind… unabhängig davon, ob nach einer Zukunftsprognose aus damaliger Sicht auf eine positivere Kursentwicklung zu hoffen war oder nicht… Erhält der Geschädigte Kenntnis von Kursverlusten, so muss ihm zugleich auch klar sein, dass er sein Geld anstatt für ein von ihm gewünschtes risikoloses Wertpapier für ein Kursschwankungen unterworfenes Wertpapier ausgegeben hatte.

 

… Ein nach Erkennen der Risikoträchtigkeit eintretender weiterer Schaden ist als bloßer Folgeschaden zu qualifizieren, dessen Verjährung gleichfalls mit der Kenntnis vom Eintritt des Primärschadens beginnt.

 

In allen Angelegenheiten des Anlegerrechtes und des Schadenersatzrechtes, ist die Kanzlei AWZ Rechtsanwälte GmbH Ihr kompetenter Ansprechpartner. Unsere Spezialisten stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.








« Zurück
 
 

Kontakt

Altenweisl Wallnöfer Watschinger Zimmermann Rechtsanwälte GmbH

Fallmerayerstraße 8, Dachgeschoß
6020 Innsbruck
Austria
Tel +43 (0)512 56 60 00
Mail kanzlei))This is for spamprotection, please remove!((@))This is for spamprotection, please remove!((ra-awz.at

 
 
 
Mobile Version   ·   Impressum   ·   Datenschutz   ·   Anfahrt   ·   Sitemap