Unser Kanzleibetrieb in Zeiten des COVID-19

15.03.2020

Erreichbarkeit wie immer, Termine ausnahmslos nach vorheriger Vereinbarung


In diesen herausfordernden Zeiten setzt das Team von AWZ alles daran, für Sie wie gewohnt erreichbar zu sein und Ihnen den gewohnten Service auf höchstem Niveau zu gewährleisten. Dennoch ist es aufgrund der behördlichen Maßnahmen natürlich notwendig, einige wichtige Maßnahmen zu setzen, über die wir hier kurz informieren dürfen:

Wir sind wie gewohnt telefonisch für Sie erreichbar, das heißt von Mo - Do jeweils von 8.00 bis 12.00 und von 14.00 bis 17.00 Uhr, und am Fr von 8.00 bis 13.00 Uhr. Wir bitten Sie, mit Ihren Fragen wenn möglich telefonisch oder per Mail an uns heranzutreten.

Termine in der Kanzlei finden in den kommenden Wochen aber nur in unaufschiebbaren Fällen und ausnahmslos nach vorheriger telefonischer Anmeldung statt. Wir bitten Sie daher höflich, jedenfalls in der Kanzlei anzurufen und nicht unangemeldet in die Kanzlei zu kommen!

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und freuen uns auf eine "epidemiegesetzkonforme" Zusammenarbeit mit Ihnen!








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