Rechtliche Änderungen für Internethändler ab Juni

07.05.2014

Bis 13.06.2014 muss die Verbraucherrechte-Richtlinie der EU umgesetzt werden. In Österreich wird es dafür ein neues Gesetz geben, das zu erheblichen Änderungen der Rahmenbedingungen für Internethändler führt.


Zunächst der große Vorteil: die Verbraucherrechte für sogenannte Fernabsatzgeschäfte werden EU-weit vereinheitlicht, das heißt, dass ab 13.06.2014 in der ganzen EU die gleichen Voraussetzungen gelten und etwa ein Internet- oder Versandhändler seine AGB nicht mehr auf viele verschiedene Verbraucherrechtsregime auslegen muss.

 

So gilt nun ein EU-weit einheitliches Rücktrittsrecht bei Fernabsatzgeschäften für den Verbraucher innerhalb von 14 Tagen (bisher in Ö: 7 Werktage ohne Samstag). Die Rückabwicklung (Rücksendekosten etc) wird einheitlich geregelt, auch die Ausnahmen vom Rücktrittsrecht werden vereinheitlicht.

 

Es kommt allerdings auch zu vielen neuen Informationspflichten für den Händler, deren Verletzung zum Teil gravierende Folgen hat (von Verwaltungsstrafen bis hin zum Verlust von Zahlungs- oder Ersatzansprüchen gegen den Verbraucher). Eine Überprüfung der bisher bereit gehaltenen Informationen und auch der AGB wird daher unumgänglich.

 

In allen Angelegenheiten des Unternehmens- und IT-Rechts und natürlich auch bei der Erstellung oder Überprüfung von AGB ist die Kanzlei AWZ Rechtsanwälte GmbH Ihr kompetenter Ansprechpartner. Unsere Spezialisten stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.








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