Die „GmbH neu“ ist da

03.07.2013

Deutliche Senkung des Mindeststammkapitals, der Mindestkörperschaftssteuer und der Gründungskosten.


Mit einem Tag Verspätung wurde am 02.07.2013 das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2013 (BGBl. I Nr. 109/2013) kundgemacht. Erklärtes Ziel dieses Gesetzes ist es, die österreichische GmbH im internationalen Vergleich attraktiver zu machen.

 

Das Mindeststammkapital zur Gründung einer GmbH beträgt nun nur noch € 10.000,- (§ 6 Abs 1 GmbHG), wobei es wie bisher nicht in voller Höhe, sondern nur zur Hälfte bar eingezahlt werden muss (§ 10 Abs 1 GmbHG).

 

Die bislang bestehende Regelung des § 24 Abs 4 Z 3 KStG mit ihrer reduzierten Mindestbesteuerung (in Höhe von € 273,-) für die ersten 4 Kalendervierteljahre bei Neugründungsfällen entfällt aufgrund der generellen Absenkung des Mindeststammkapitals ab dem 1. 1. 2014. Von 1. 7. 2013 bis 31. 12. 2013 kommt die reduzierte Mindestbesteuerung dann noch zur Anwendung, wenn der reguläre Mindest-KöSt-Satz höher ausfallen würde (§ 26c Z 38 KStG).

 

Die Absenkung des Mindeststammkapitals bedeutet auch eine Verringerung der am Kapital anknüpfenden Gründungskosten. Für die Gründung bestimmter Einpersonen-GmbHs mittels einer standardisierten Erklärung über die Errichtung der Gesellschaft (Mustersatzung) wurde sogar ein eigener Tarif eingeführt (§ 5 Abs 8 NTG, § 10 Z 5 lit d RATG).

 

Die Pflicht zur Bekanntmachung einer Neueintragung in der Wiener Zeitung ist gefallen, eine Bekanntmachung in der Ediktsdatei reicht, was ebenfalls die Gründungskosten reduziert. Allerdings wird in § 51 Abs 2 GmbHG klargestellt, dass spätere Änderungen des Gesellschaftsvertrags sehr wohl weiterhin in der Wiener Zeitung bekannt zu machen sind.

 

Trotz allem sollte die Gründung einer GmbH weiterhin gut überlegt sein und nur nach eingehender Beratung von Experten in Angriff genommen werden. Individuelle Probleme bedürfen individueller Lösungen, eine "Mustersatzung" passt nicht für jeden.

 

Für Gesellschaftsgründungen und in allen Angelegenheiten des Gesellschaftsrechts ist die Kanzlei AWZ Rechtsanwälte GmbH Ihr kompetenter Ansprechpartner. Unsere Spezialisten stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.








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